Rechtskunde-Unterricht kann doch interessant sein!

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Die Klasse 2ÖV4Y traf sich am 17. April 2023 vor dem Amtsgericht Heilbronn, um einer Gerichtsverhandlung beiwohnen zu können. Da der Andrang zu der vorgesehenen Verhandlung zu groß war, wurde die Klasse in zwei andere Sitzungssäle aufgeteilt. Die Schüler*innen hatten somit die Möglichkeit, sich für eine der beiden Verhandlungen zu entscheiden.

Eine Gruppe verfolgte eine Verhandlung, in der einem Angeklagten in mehr als fünf Fällen Verkauf von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde. Da der Angeklagte sich kooperativ und einsichtig zeigte, wurde von der geforderten Haftstrafe der Staatsanwältin in Höhe von einem Jahr und 10 Monaten abgesehen. Stattdessen wurde er zu einer Haftstrafe von 10 Monaten verurteilt, die das Gericht für eine Bewährungszeit von drei Jahren aussetzte. Der Angeklagte verzichtete gleich nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel. Ob die Staatsanwältin mit diesem Urteil einverstanden ist, zeigt sich leider erst, wenn sie nicht innerhalb von einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegt.

Die andere Gruppe erlebte eine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Ehefrau geschlagen und gewürgt zu haben. Hier versuchte das Gericht (Richterin, Staatsanwältin und die Anwältin der Nebenklägerin) die Wahrheit ans Licht zu bringen, indem nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Geschädigte und eine Zeugin befragt wurden. Da der Geschädigten eine Befragung im Gerichtssaal, in dem u. a. der Angeklagte saß, nicht zugemutet werden konnte, wurde diese mit Hilfe einer Videoübertragung durchgeführt. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen ist eine weitere Zeugenvernehmung erforderlich. Die Verhandlung wurde deshalb auf einen Termin innerhalb der nächsten drei Wochen vertagt. Schade, dass wir das Urteil dieses Falles nicht miterleben konnten.