2ÖV3Y beim Landgericht

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ÖV

Am 19. März 2026 besuchte die Klasse 2ÖV3Y mit ihrer Lehrerin, Frau Ulrike Garcia, zwei Strafverhandlungen vor dem Landgericht Heilbronn. Da selbst die große Strafkammer – der größte Sitzungssaal des Landgerichts Heilbronn – nicht genug Platz für die gesamte Klasse bot, musste sie in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Die erste Gruppe nahm an einer Verhandlung teil, für die per gerichtlicher Verfügung angeordnet war, dass alle Besucher*innen ihre Personalausweise kopieren lassen müssen und nur ohne Taschen oder sonstige Gegenstände in den Besucherbereich des Sitzungssaals eingelassen werden. Beide Gruppen konnten das Gerichtsgebäude zudem erst nach einer Sicherheitskontrolle ähnlich wie am Flughafen betreten.

Da in beiden Verfahren zuvor bereits Verhandlungstage stattgefunden hatten, konnten wir die Anklageschriften nicht mehr hören. Dem Geschehen der Verhandlungen konnten wir daher erst nach einiger Zeit vollständig folgen.

In der ersten Gruppe ging es um den Vorwurf des versuchten Mordes. Der angeklagten Auszubildenden zur Notfallsanitäterin, die auf einer Rettungswache im Landkreis Ludwigsburg eingesetzt war, wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Oktober 2023 bis April 2024 drei ihrer Kolleg*innen heimlich Notfallmedikamente in deren Getränke gemischt zu haben. Bei den fünf angeklagten Taten erlitten die Geschädigten dadurch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen; in einem Fall bestand sogar akute Lebensgefahr, sodass die Betroffenen teils mehrere Tage stationär behandelt werden mussten.

Bei der zweiten Gruppe wurde dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von Juli 2021 bis Dezember 2023 vom Firmensitz seines Betriebs aus COVID-19-Testungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben, obwohl diese Tests zum allergrößten Teil nicht erbracht und daher nicht abrechnungsfähig gewesen sein sollen. Insgesamt soll der Angeklagte Auszahlungen von über 1,7 Mio. Euro erhalten haben. Am Tag unseres Besuchs verschaffte sich das Gericht einen Eindruck von der psychischen Verfassung des Angeklagten: Es wurden zwei Zeugen vernommen, die bereits vor der Tat mit ihm befreundet waren und im Tatzeitraum im Testzentrum gearbeitet hatten.